Wohnberechtigungsschein

Informationen zum Wohnberechtigungsschein

Der Wohnberechtigungsschein (kurz WBS) regelt den Anspruch und Zugang des Mieters auf eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung. Basierend auf dem Wohnungsbindungsgesetz (§5 WoBindG) und dem Wohnraumförderungsgesetz (§27 WoFG) bietet er allen ordnungsgemäß in Deutschland lebenden Personen Anspruch auf eine im Verhältnis günstigeren Sozialwohnung.

Besonders in der angespannten Lage auf dem Wohnungsmarkt kann durch den Wohnberechtigungsschein ein Nachteilsausgleich für betroffene Mieter geboten werden.

Individueller Anspruch

Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein haben zunächst verschiedene Personengruppen mit einem dringlichen Bedarf. Darunter fallen Senioren, werdende Mütter oder behinderte Menschen und Menschen mit chronischen Erkrankungen. Dabei muss jedoch jeder Anspruch individuell geprüft werden. So darf eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschritten werden. Diese wird von den Bundesländern unterschiedlich festgelegt und berücksichtigt dabei jede im Haushalt lebende Person.

Grundsätzlich ist der Wohnberechtigungsschein bundesweit und ab dem Ausstellungsdatum ein Jahr gültig. Es herrschen allerdings verschiedene Details, deren Regelung den Bundesländern bzw. den Städten und Kommunen obliegen. Eine Nachfrage bei Beantragung oder Umzug in der zuständigen Behörde vor Ort wird dringend empfohlen.

Der Antrag auf den Erhalt eines Wohnberechtigungsscheins wird im Wohnungsamt der zuständigen Kommune gestellt und unterliegt den typischen Vorschriften. Bei Ausstellung des Wohnberechtigungsscheins ist eine Bearbeitungsgebühr zu entrichten.

Verschiedene Typen des Wohnberechtigungsscheins

Es gibt zwei Typen des Wohnberechtigungsscheins, welche sich vor allem durch die Höhe des Einkommens und die Vergabe der Wohnungen unterscheiden.

WBS A:

Die Ausstellung des Typ A orientiert sich an einer bestimmten Einkommensgrenze aller im Haushalt lebenden Personen. Die Wohnung wird zudem von der Behörde selbst vergeben.

WBS B:

Hierbei liegt die Einkommensgrenze höher. Auch wird bei diesem Typ nicht durch die Behörde vermittelt, sondern der Wohnungssuchende kontaktiert direkt den Vermieter und kann bei einem konkreten Angebot eine Bezugsgenehmigung bei dem zuständigen Wohnungsamt beantragen.

Größe der Wohnungen

Ebenfalls bestimmt der Typ des Wohnberechtigungsscheins die genaue Größe des Wohnraums. Die Anzahl der Bewohner legen die Größe fest. Dabei werden auch Personen eingebunden, die aufgrund von Pflegeleistungen die Wohnung mit bewohnen.

1 Person: 47m²

2 Personen: 62m²

3 Personen: 77m²

4 Personen: 92m²

Jede weitere Person: 15m²

Eine Ausnahme bei der Zuordnung von Wohnraum stellen Menschen mit einer Behinderung dar. Insbesondere Rollstuhlfahrer oder Menschen mit einer außergewöhnlichen Gehbehinderung (Merkzeichen aG) können Anspruch auf zusätzliche Wohnfläche geltend machen. Begründet wird dies mit einem erhöhten Platzbedürfnis zum Manövrieren eines Rollstuhls oder Gehhilfen.

Benötigte Unterlagen

Die Vergabe eines Wohnberechtigungsscheins richtet sich neben dem Einkommen an bestimmte Kriterien, welche durch bestimmte Unterlagen und Dokumente erfüllt werden müssen.

Folglich ist eine Einkommenserklärung der letzten zwölf Monate nötig sowie individuelle Nachweise, z.B. Schulnachweis, Schwerbehindertenausweis, Nachweis über Pflegebedürftigkeit und Rentenbezüge.

Altstadt-Rundgang in leichter Sprache

Altstadt-Rundgang

in leichter Sprache

Un­ser Alt­stadt-Rund­gang in leich­ter Spra­che ge­hal­ten....

Kulturelles Freiburg

Kulturelles Freiburg

Kultur & Szene

Mu­seen, Ga­le­rien, Büh­nen, Tanz­the­ater, Mu­sik, Ki­no und Li­te­ra­tur....

Link zu Gastfreundliches Freiburg

Gastfreundliches Freiburg

Essen, Trinken, Schlafen

Cam­ping­platz, Pri­vat­zim­mer, Pen­si­onen, Ho­tels bis zu 5 Ster­nen­....

Link zu Freiburg A-Z

Freiburg Infos
von A-Z

Wissenswertes Freiburg

von Apo­the­ken-Not­dienst bis Ver­an­stal­tungs­ka­len­der ....

Link zu

Netzwerk

Lebensraum für alle

link zu

Stadtteilführer

Zähringen für alle

Link zu

Aktuelles

von uns

Link zu

Chronik

wie alles begann